Die Vergabe der Labore

Selbstjurierung am 18. Januar!

Da das Projekt “Wem gehört die Kunst?” mit einem Monat Verspätung gestartet ist, haben sich als Konsequenz daraus ein paar Neuerungen ergeben, wie z.B. die Verlängerung der Bewerbungsfrist für die Labore bis zum 17.1.2017.

Die wichtigste Neuerung betrifft ebenfalls die Labore: Entgegen der ersten Informationen wird es keine Jury-Entscheidung geben, sondern eine Selbstjurierung stattfinden. Dabei wird den Bewerber_innen keine Jury von “Experten” gegenüber gestellt, da wir davon ausgehen, dass die beteiligten Künstler_innen, Kreativen, sozial Engagierten, politischen Aktivist_innen und (sozio-)kulturell Interessierten selbst die Expert_innen für die gesetzten Fragestellungen sind. Die Jurierung erfolgt also durch die Teilnehmenden in einem offenen Aushandlungsprozess. Damit wollen wir der üblichen Praxis und Logik der Mittelvergabe bewusst einen Kontrapunkt entgegen setzen.

Eine solche Selbstjurierung setzt die Bereitschaft voraus an einem solchen Prozess mit selbstkritischer Offenheit teilzunehmen und dabei transparent mit dem eigenen (auch öknonomischen) Background und den eigenen Interessen umzugehen, wenn es darum geht die Bedarfe untereinander auszuhandeln.

Der gemeinsame Aushandlungsprozess beginnt mit gegenseitigen Informationen zu allen Bewerbungen, wobei die Vorschläge der (z.B. aus Zeitgründen) abwesenden Bewerber_innen von anderen Anwesenden vertreten werden. Es folgt ein inhaltlicher Austausch und eine Diskussion über die jeweils benötigten Mittel für die verschiedenen eingereichten Vorhaben. In dieser kollektiven Reflexion argumentieren die Teilnehmer_innen nicht wie üblich für ihren eigenen Vorschlag, sondern nehmen vielmehr Partei für andere. Die Herausforderung dabei ist, sich nicht als Konkurrent_innen im Streit um eine Mittelvergabe zu begreifen, sondern die Selbstjurierung vielmehr als Startschuss für einen gemeinsamen und solidarischen Prozess zu begreifen, der die übliche Förderlogik abschaffen will.

Durch diesen Prozess wird auch die angekündigte Vergütung anders ausfallen. Zunächst vorgegeben als Entlohnung in Höhe von bis zu 450 EUR pro Labor-Woche, wird dies nun individuell bei der Selbstjurierung verhandelt. Dabei geht es nicht um formelle Gleichheit, die jeder_jedem den selben finanziellen Handlungsspielraum unabhängig von der individuellen Verschiedenheit der materiellen Möglichkeiten gewähren würde, sondern um einen Prozess des gemeinsamen Aushandelns und der Honorierung unter Berücksichtigung unterschiedlicher materieller, kultureller oder ökonomischer Voraussetzungen. Denn Menschen in verschiedenen Lebenslagen (Kinder, Mieten, alleinerziehend, festangestellt, Hartz IV, studierend, …) haben unterschiedliche Anforderungen, Arbeitstempi, Honorarbedarfe, etc. Neben der üblichen Kürzung von Etats, können diese also ebenso angehoben werden, wenn sie sich als selbstausbeuterisch darstellen oder schlicht notwendig zur Realisierung sind. Insgesamt stehen 9.000 EUR zur Verfügung.

Alle Bewerber_innen für die Labore sind zur Selbstjurierung am Mittwoch, 18. Januar 2017 um 18 Uhr im Ringlokschuppen Ruhr (Am Schloß Broich 38, 45479 Mülheim/Ruhr) herzlich eingeladen!