Die gemeinsame Mittelvergabe

Mit einer Marathon-Sitzung von ca. 7 Stunden ist am 18.1.2017 die erste gemeinsame Mittelvergabe* bei “Wem gehört die Kunst?” erfolgreich gelaufen.

Nachdem alle 20 eingegangenen Projekte (4 weitere Anträge kamen von außerhalb des Ruhrgebiets) vorgestellt wurden, ging es um die finanziellen Bedarfe was Honorare und Materialkosten angeht. Dabei haben alle Beteiligten mitgedacht und solidarische Hinweise gegeben, damit kein Projekt unterfinanziert in der Selbstausbeutung endet. Dennoch kam die leider unausweichliche Erkenntnis, dass mehr Geld beantragt wurde, als vorhanden war. Daher wurde überlegt an welchen Stellen und Einzelposten sich die einzelnen Projekte herunter kürzen können, welche Projekte nicht als Labor, sondern als reiner Kongressbeitrag anders finanziert werden und wie der Projektumfang gestutzt werden kann, um zwar die Gesamtkosten, aber nicht die Bezahlung der Arbeitskraft zu reduzieren. Auch hierbei war die solidarische Gemeinschaft wichtig, damit sich niemand mit Lohndumping bzw. unbezahlter Arbeit zufrieden gibt.

Trotz der zunächst unauflösbaren strukturellen Zwänge der Projektmittelvergabe (insbesondere begrenzte Finanzen, die nicht alle Projekte abdecken) sind in der gemeinsamen Mittelvergabe viele Vorteile zu erkennen:

  • Die schiere Konkurrenzsituation von Projekten, die sich bei dem gleichen Fördertopf bewerben, konnte durch solidarisches Miteinander relativiert werden.
  • In den direkten Aushandlungsprozessen konnten nicht nur hilfreiche Tipps gegeben werden, sondern auch darüber nachgedacht und verhandelt werden, welche Projekte sich evtl. kombinieren lassen und eine Zusammenarbeit ermöglichen (was wiederum Arbeitsaufwand und Materialkosten reduzieren kann).
  • Einzelheiten des Vorhabens konnten erläutert und auf Nachfragen direkt reagiert werden, um Missverständnisse oder Unklarheiten aus dem Weg zu schaffen.
  • Durch die direkte Beteiligung konnten auch alternative Kostenkalkulationen angepasst und eingebracht werden.
  • Der gesamte Ablauf der Vergabe, die zur Verfügung stehenden Finanzmittel und die Entscheidung für oder gegen ein Projekt waren für die Beteiligten (sonst: Betroffenen) komplett transparent.
  • Eine bedarfsorientierte Umstrukturierung der Finanzmittel war in gemeinsamen Entscheidungen sofort, transparent und demokratisch umsetzbar – z.B. die Umwandlung eingeplanter, aber real nicht benötigter Materialkosten in Honorarkosten.

Wir begreifen die Methodik der gemeinsamen Mittelvergabe nicht als fertiges Instrument, sondern als eine  solidarische Praxis, die sich auf Grundlage der gemeinsamen Erfahrungen bei den durchgeführten Mittelvergaben ständig weiter entwickeln soll. Damit bleibt auch viel notwendige Kritik am Prozedere der gemeinsamen Mittelvergabe, die wir in Zukunft nutzen wollen, um die Methodik zu verbessern und eine fortschrittliche Mittelvergabe zu erarbeiten:

  • Es besteht die Gefahr der vorauseilenden Selbstkürzung, um ein Projekt unter der Hinnahme von Selbstausbeutung genehmigt zu bekommen.
  • Die gemeinsame Mittelvergabe war zeitintensiv und unbezahlt.
  • Es besteht der Druck vor einer Gruppe sprechen zu müssen, wobei man das Projekt auch von anderen vorstellen lassen kann. Diese Vorstellung-in-Vertretung galt auch für Abwesende Antragsteller_innen – allerdings muss festgehalten werden, dass durch Abwesenheit auch praktische Nachteile entstehen.
  • Es fehlte eine Abfrage des ökonomischen Backgrounds zur Feststellung der individuellen Bedarfslage (z.B., ob prekäre Beschäftigungsverhältnisse vorliegen oder eine Festanstellung, ob ein Niedriglohn erzielt wird oder ein Netto-Gehalt oberhalb der Armutsgrenze, Erbschaften, Produktionsmittel, etc.)
  • Konkurrenzdenken kann zwar durch solidarisches Verhalten aller abgeschwächt, jedoch bisher nicht ganz aus der Vergabe-Logik herausgehalten werden. Das zeigt sich in der abschließenden Wertung der Projekte, welche aufgrund der Diskrepanz von zur Verfügung stehenden Projektmitteln und Projektmittelbedarfen notwendig wurde (trotz solidarischer Zwischenrunde, in der gemeinsam über eine sinnvolle Umverteilung der Finanzmittel beraten wurde, welche an einigen Stellen dann auch umgesetzt worden ist). In einer geheimen Abstimmung durfte jede_r der Teilnehmer_innen die vorgestellten Projekte mit null bis vier Punkten bewerten. Die Projekte wurden daraufhin in eine Prioritätsreihenfolge gelistet und das zur Verfügung stehende Geld solange runterverteilt, bis kein Geld mehr übrig war. Eine solche Punktewertung kann nicht mehr inklusiv funktionieren. Sie reproduziert zwangsläufig Ausschluss, eben durch fehlendes Geld. Erwähnenswert ist dabei trotzdem, dass das Plenum unmittelbar im Anschluss versucht hat Ideen für alternative Finanzierungsmöglichkeiten für die nicht finanzierten Projekte zu finden. Leider bisher ohne Erfolg (Stand: 02.02.17).
  • Die offene Teilhabe kann sich in offene Abwertung umkehren, mit der man umgehen können muss. Beispielsweise wenn nach der Wertung der Projekte offenbar wird, dass das eigene Projekt von den anderen anwesenden Vergabeteilnehmer*innen niedrig gewertet worden ist (aus welchen Gründen auch immer).
  • Es fehlte eine supervisorische Begleitung des Prozesses.

Am Ende konnten schließlich 15 Projekte für die Laborphase bewilligt werden, die im Zeitraum 23. Januar bis 26. Februar stattfindet. 3 Projekte konnten keine Berücksichtigung finden, 2 Projekte konnten in die Kongressfinanzierung verschoben werden.

Die nun stattfindenden 15 Labor-Vorhaben stellen wir Euch hier im Einzelnen vor.

Gemeinsame Mittelvergabe

*Die “gemeinsame Mittelvergabe” wurde bis vor kurzem von uns noch als “Selbstjurierung” bezeichnet. Wir haben uns nun aber gegen diesen Begriff entschieden.